Grundschule Leuterschach-Wald, Benefiziumstraße 12, 87616 Marktoberdorf

Aktuelles - Termine

Schulanfänger

Schulanmeldung - Wir freuen uns auf Ihr Kind!
10.3.2026Schulspiel für die Korridorkinder
 

Korridorkinder sind schulpflichtig. Es sind Kinder, die im Juli, August oder September des laufenden Jahres sechs Jahre alt werden.

Aber: Die Schule berät die Erziehungsberechtigten, ob eine Einschulung im kommenden Schuljahr zu empfehlen ist. Erst nach dieser Beratung entscheiden die Eltern, ob sie ihr Kind einschulen.

Grundlage für die Beratung ist neben den Beobachtungen aus der Vorschule und dem Kindergarten vor allem das Schulspiel. Am Schulspiel wird mit den Kindern gespielt, gemalt, sie bekommen Aufgaben zum Nachdenken. Die geschulten Lehrkräfte beobachten die Kinder hinsichtlich ihrer Stärken und Schwächen und geben den Eltern eine Rückmeldung über die Beobachtungen sowie eine Empfehlung zur Einschulung bzw. zu Fördermaßnahmen. 
Dafür erhalten alle Korridorkinder eine schriftliche Einladung mit dem genauen Termin.

17.3.2026Schuleinschreibung
 

Die Schuleinschreibung aller schulpflichtigen Kinder findet nach Termineinladung statt. 

Schulpflichtig sind alle Kinder, 

  • die bis zum 30.September 2025 sechs Jahre alt werden.
  • die im Vorjahr zurückgestellt wurden.
  • Auf Antrag können Kinder eingeschult werden, die zwischen dem 1.10. und 31.12 des aktuellen Jahres sechs Jahre alt werden.
  • Vor-vorzeitige Einschulung (für Kinder, die erst nach dem 1.1. des Folgejahres sechs Jahre alt werden) bedarf der schulpsychologischen Untersuchung und Gutachtens über die Schulfähigkeit.

Zur Schulanmeldung kommt jedes Kind persönlich mit einem Erziehungsberechtigten. Familien bekommen dafür eine persönliche Termineinladung.

Zur Schulanmeldung benötigen die Erziehungsberechtigten folgende Dokumente:

  • Familienstammbuch oder Geburtsurkunde
  • Maserschutznachweis (Impfpass oder ärztliche Bescheinigung)
  • Nachweis über die Teilnahme an der Früherkennungsuntersuchung (U-Heft (U9) oder schulärztliche Untersuchung
    mit Bestätigung der Teilnahme am Seh- und Hörtest
  • ggf. Sorgerechtsbeschluss